VERSCHOBEN: Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Internationale Privatrecht/The Private Side of Transforming the World – UN Sustainable Development Goals 2030 and the Role of Private International Law (Konferenz)


Termin Details


VERSCHOBEN AUF 9.-11.9.2021

 

17 Ziele für nachhaltige Entwicklung haben die Vereinten Nationen formuliert und verabschiedet, darunter beispielsweise die Beendung von Armut und die Gleichstellung der Geschlechter. Während die Ziele und ihre Implikationen in verschiedenen auch rechtsbezogenen Wissenschaftsfeldern bereits diskutiert wurden, haben sie bisher im Privatrecht nur wenig Beachtung gefunden. Die Konferenz „The Private Side of Transforming the World – UN Sustainable Development Goals 2030 and the Role of Private International Law” möchte einen Anstoß geben, diese Forschungslücke zu schließen. Die Konferenz findet vom 10. bis 12. September 2020 am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht statt.

 

 

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals (SDGs)) bilden das Kernstück der Agenda 2030, im vollen Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Die Agenda, die auch als „Zukunftsvertrag für die Welt“ bezeichnet wird, gilt für alle Länder der Erde, Entwicklungsländer, Schwellenländer und Industriestaaten gleichermaßen, und soll die Grundlage dafür schaffen, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten. Sie wurde am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und soll bis 2030 umgesetzt werden.

Die SDGs haben sich bereits in verschiedenen, auch rechtswissenschaftlichen Feldern wie dem Öffentlichen Recht und dem Völkerrecht als Themenschwerpunkt für einen umfassenden Forschungsdiskurs zur Zukunft der Welt etabliert. Gleiches gilt bisher nicht für die Felder des Privatrechts und des Internationalen Privatrechts. Dabei berührt die Agenda 2030 mit ihren 17 Kernzielen und 169 angegliederten Sub-Zielen maßgebliche Bereiche des Privatrechts und des IPR. So will Ziel 16.9 „bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben“, während mit Ziel 5.3 „alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat“ beseitigt werden sollen. Dies sind nur zwei von vielen Beispielen, die unmittelbar in das Feld des IPR fallen. Andere Ziele sehen tiefgreifende Veränderungen im Vertrags- und Deliktsrecht vor. Ziel 16 ruft zur Schaffung starker Institutionen und internationaler Kooperation auf, womit aus IPR-Sicht Institutionen wie die Haager Konferenz und Vertragswerke wie die Haager Konvention in den Fokus rücken.

Die Konferenz „The Private Side of Transforming the World – UN Sustainable Development Goals 2030 and the Role of Private International Law” möchte einen Anstoß geben, die Zusammenhänge zwischen den SDGs und dem IPR zu untersuchen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass auch das IPR mit seinen Institutionen und Methoden einen maßgebenden Beitrag dazu leisten kann, Antworten auf die größten Herausforderungen unserer Zeit zu finden. Organisiert wird die Konferenz von Institutsdirektor Ralf Michaels, Veronica Ruiz Abou-Nigm (University of Edinburgh) und Hans van Loon (Institut de Droit international). Sie findet vom 10. bis 12. September 2020 am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht statt.